Steuerkanzlei Fritsch
Häufig gestellte Fragen
Nach § 2 Abs.1 Nr. 12 GWG (Geldwäschegesetz) i. V. §§ 10 ff GWG sind die Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe verpflichtet, die Identität ihrer Mandanten festzustellen und in Erhebungsbögen (Erhebungsbogen zu den Feststellungen nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten — Geldwäschegesetz – GWG — bei juristischen Personen/Personengesellschaften oder natürlichen Personen) zu dokumentieren.
Die Identifizierung erfolgt anhand der verschiedenen Dokumentkopien.
Zu unserer Mandantschaft gehören Kapitalgesellschaften (UG, GmbH), auch nach §§ 267 i. V. 316 HGB prüfungspflichtige Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, KG, OHG), Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), Gewerbetreibende einschließlich Handwerksbetrieben aller Art, Angehörige freier Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure), Finanzdienstleister, Land und- forstwirtschaftliche Mandate, Privatpersonen, auch Rentner und Pensionäre zur Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung, des Weiteren erstellen wir auch Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.
Meine Mitarbeiter und ich besuchen fortlaufend Fortbildungsveranstaltungen der Steuerseminare Graf im Bereich Steuern und Sozialversicherung, der PRIMUS Fachseminare, sowie dem Institut für Wirtschaftsprüfer im Bereich Wirtschaftsprüfung, beim Landesverband der steuer- und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V., übergreifend für alle Fachgebiete.
Des Weiteren halten wir entsprechende Fachliteratur vor Ort, bzw. stehen uns Onlinezugriffe auf Urteile, Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen zur Verfügung.
Nein, hierbei handelt es sich um Tätigkeiten die dem Rechtsberatungsgesetz unterliegen, hierfür haben wir keine Zulassung. Wir erbringen jedoch Vertragsprüfung und Beratung im Renten- und Sozialversicherungsrecht soweit steuerliche Belange berührt werden.
Des Weiteren können wir Ihnen bzgl. Rechtsberatung unseren Kooperationspartner Rechtsanwalt Kay Schnarrer, Leopoldstr. 14, 95615 Marktredwitz, Tel. 09231 92081 empfehlen.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Nach Vereinbarung sind Beratungstermine auch außerhalb der üblichen Büroöffnungszeiten, auch vor Ort möglich.
Gerne begleiten und betreuen wir Sie bei diesen Terminen und bereiten dementsprechende aussagekräftige Unterlagen vor.
Wir stehen Ihnen bei Prüfungen der Finanzbehörden und der Sozialversicherungsträger zur Seite und versuchen Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Die Prüfungen können in unseren Büroräumen in einem gesonderten Prüferzimmer stattfinden.
Im Downloadbereich unter dem Menüpunkt DOWNLOAD können Sie unentgeltlich die dort bereitgestellten Checklisten und Arbeitshilfen downloaden. Sollten Sie nicht fündig werden, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir werden versuchen Ihnen weiterzuhelfen.
Steuerrechtsänderungen, die für Sie von Interesse sind, können Sie im Bereich AKTUELLE INFORMATIONEN unserem Newsletter(n) und den aktuellen Informationen, entnehmen.
Wir sind Genossenschaftsmitglied der DATEV e.G. mit Hauptsitz in Nürnberg und verwenden ausschließlich DATEV Programmlösungen.
Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit dem DATEV Rechenzentrum Finanzbuchhaltungsprogramme im Rahmen „Unternehmen online“ und „Kontoauszugsmanager“ an. Bei Bedarf, bitte fragen Sie uns. (s. auch Leistungsangebot Finanzbuchhaltungen dort unter Programmlösungen). Bei Interesse sprechen Sie uns an.
Nicht zuletzt aufgrund der Coronapandemie sind die angebotenen elektronischen und digitalen Finanzbuchhaltungslösungen nahezu unabdingbar.
Wir bieten die vorausgefüllte Steuererklärung an, bei der uns Ihre Daten teilweise durch die Finanzverwaltung bereitgestellt werden. Wir benötigen hierzu eine Vollmacht zur „Vertretung in Steuersachen nach § 3 StBerG“. (Stand 8. Juli 2019)
Die Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen, An- und Abmeldungen von Arbeitnehmern, Unterbrechungs- und Sofortmeldungen von Arbeitnehmern, Anträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz, Anträge auf Krankengeld, Arbeitsbescheinigungen, Anträge im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld, Bescheinigungen über Nebeneinkommen, digitale Lohnnachweise an die Berufsgenossenschaften, Umsatzsteuervoranmeldungen, Steuerklärungen, E-Bilanzen, Veröffentlichungen im Bundesanzeiger und Unternehmensregister erfolgt an die jeweilige Behörde aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausschließlich elektronisch.
Die neueste Form der Übermittlung von Daten an Kreditinstitute. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Grundsätzlich gehen wir davon aus das Sie mit dem E-Mail Verkehr zwischen unserer Kanzlei und Ihnen und/oder Ihren Stakeholdern (für Sie wichtige Institutionen oder Personen) einverstanden sind. Gegebenenfalls widersprechen Sie dem E-Mail Verkehr schriftlich.
Sollten es Ihnen nicht möglich sein Ihre Unterlagen in unserer Kanzlei abzugeben, setzen Sie sich bitte wegen eines kostenlosen Abholservices mit uns in Verbindung. Die Rückgabe Ihrer Unterlagen erfolgt gegebenenfalls auf dem Postweg.
In Ausnahmefällen bereiten wir Ihre Unterlagen gerne unter der Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung für Sie auf und unterstützen Sie durch Rat und Tat, damit Sie Ihre Unterlagen in Zukunft selbst gesetzeskonform aufbereiten können.
Es freut uns sehr, wenn Sie Ihre steuerliche Beratung bzw. die Prüfung Ihres Jahresabschlusses unserer Kanzlei übertragen möchten. Sprechen Sie uns an, wir werden Sie unverzüglich informieren und unterstützen.
Wir sind verpflichtet, unsere Vergütung nach der derzeit gültigen 20. Auflage der Steuerberatervergütungsverordnung in der Fassung von Januar 2022 zu berechnen. Mögliche Pauschalhonorare müssen schriftlich vereinbart werden.
Die Vergütung ermittelt sich nach verschiedenen Tabellen (A – C) und bemisst sich nach dem Gegenstandswert z. B. Jahresumsatz oder Bilanzsumme sowie einem darauf anzuwendenden Zehntelsatz (Mindestwert, Höchstwert z. B. 1 – 6 Zehntel, hier dem Mittelwert 3,5 Zehntel) oder der Anzahl von Arbeitnehmern oder der Anzahl für Sie erstellter Anträge.
Die Höhe der Vergütung ist weiterhin abhängig von der Art und dem Schwierigkeitsgrad des Auftrags, der Aufbereitung Ihrer Unterlagen und dem dementsprechenden Zeitaufwand.
Beratungen werden zum jeweils gültigen Stundensatz von derzeit 95,00 € abgerechnet, zuzüglich Auslagenersatz von max. 15%, zuzüglich 19% Umsatzsteuer.
Nach schriftlicher Einverständniserklärung und Hinterlegung Ihrer E-Mail Adresse übermitteln wir unsere Vergütungsrechnung digital per E-Mail. Andernfalls erhalten Sie unsere Vergütungsrechnung in Papierform auf dem Postweg zugesandt.
Sehr gerne und für Sie kostenfrei übernehmen wir den Einzug der von Ihnen zu entrichtenden Steuerberatervergütung per SEPA Lastschrift. Bitte verwenden Sie hierzu den Vordruck „SEPA Einzugsermächtigung Steuerberatervergütung“ und geben diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben in unserer Kanzlei ab. Alles andere übernehmen wir für Sie.
Wir wenden in unserer Kanzlei ausschließlich das sog. „SEPA Basislastschriftverfahren“ an.
Hinweis: Die Mandatsreferenz entspricht Ihrer Mandantennummer (12345)