Die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer
Leider hat die im Jahr 2022 und 2023 aufgetretene Corona Pandemie auch Auswirkungen bei der Veranlagung von Arbeitnehmern zur Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2022 und 2023.
Aufgrund von Lock Downs kam es zu Einschränkungen von Öffnungszeiten und somit zu Arbeitsausfallzeiten. Die betroffenen Arbeitnehmer erhielten oder erhalten im Regelfall sog. Kurzarbeitergeld (Kug) als Lohnersatzleistung.
Die von uns benötigten Unterlagen können Sie im Downloadbereich unseren Checklisten Einkommensteuererklärung entnehmen (bitte beachten: Punkt 10 Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen – lückenlos vorlegen)
Wir helfen Ihnen kompetent und kurzfristig durch die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!