Fachberatung
Unterschiedlicher und auch interessanter könnten diese beiden Fachgebiete in steuerrechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht nicht sein. Durch intensive Fortbildung und Eigenstudium sowie praktischer Erfahrungen beraten wir Sie kompetent auf dem Gebiet der Besteuerung gemeinnütziger Vereine, hier das Spektrum des Gemeinnützigkeitsrechts der §§ 51 ff AO.
In vieler Munde, Bitcoin- oder auch Kryptowährungen, wobei es sich eigentlich um keine Währungen handelt. Wir können für Klarheit sorgen und erstellen Ihre „Kryptosteuererklärungen“.
Gerne beraten wir auch Ihren Verein oder erstellen Ihre Kryptosteuererklärung.
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